Preise.
Die Leistungen und Preise werden mit den Pflegekassen und Sozialträgern verhandelt und in Form eines Versorgungsvertrages abgeschlossen. Das Gesamtentgelt wird in drei Bereiche aufgeteilt:
allgemeine Pflegeleistungen, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten
Wichtig
Diese im Folgenden genannten Preise sind beispielhaft. Für ein detailliertes Angebot, das Ihre persönlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt, können Sie sich gerne an uns wenden.
Vollstationäre Pflege im Einbettzimmer
Pflegegrad 1
Der Pflegegrad wird für pflegebedürftige Personen vergeben, ohne eingeschränkte Alltagskompetenz.
68,44 €
pro Tag
Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 hat zur Voraussetzung, dass eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ beim Antragsteller vorliegt.
75,98 €
pro Tag
Pflegegrad 3
Der Pflegegrad 3 bedeutet eine "schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten".
92,15 €
pro Tag
Pflegegrad 4
Der Pflegegrad 4 bedeutet eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten".
109,01 €
pro Tag
Pflegegrad 5
Definition wie Pflegegrad 4 aber mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
116,57 €
pro Tag
Wenn die Kosten nicht selber getragen werden können, kann ein Antrag auf Heimhilfe bzw. Sozialhilfe gestellt werden.
Wie viele Tage Kurzzeitpflege Sie mit dem Maximalbetrag der Pflegekasse in Höhe von 1.612,00 € (Pflegegrad 1-5) pro Kalenderjahr in Zusammenhang mit unseren täglichen Pflegesätzen in Anspruch nehmen können, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen und dem Berechnungsbeispiel.
Vollstationäre Pflege im Doppelzimmer
Pflegegrad 1
66,81 €
pro Tag
Pflegegrad 2
74,35 €
pro Tag
Pflegegrad 3
90,52 €
pro Tag
Pflegegrad 4
107,38 €
pro Tag
Pflegegrad 5
114,94 €
pro Tag
Kosten der stationären Kurzzeitpflege
Pflegegrad 1
68,44 €
pro Tag
Pflegegrad 2
75,98 €
pro Tag
Pflegegrad 3
92,15 €
pro Tag
Pflegegrad 4
109,01 €
pro Tag
Pflegegrad 5
116,57 €
pro Tag
Berechnung: Pflegekassenpauschale (125,- € / 2.005,- € : Pflegessatz, je nach Pflegegrad)
Leistungen der Verhinderungspflege:
Zusätzlich können Sie nach Ablauf der Kurzzeitpflege Leistungen der Verhinderungspflege von der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Hier steht Ihnen wie bei der Kurzzeitpflege ein auszuschöpfender Maximalbetrag von 2.005,- € zur Verfügung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine Einstufung in einen Pflegegrad seit mindestens 6 Monaten. Die Anzahl der Ihnen maximal zustehenden Pfelegtage ergibt sich aus der gleichen Berechnungsgrundlage wie der der Kurzzeitpflege.